Für die Behandlung und Untersuchung unserer kleinsten Patienten haben wir einen speziellen Untersuchungsplatz mit Wärmelampe und kindgerechten Untersuchungsinstrumenten.
Die Früherkennungsuntersuchungen sind ein wichtiger Bestandteil einer gesunden und altersgemäßen Entwicklung Ihres Kindes. Die Neugeborenenuntersuchungen U1 und U2 werden meist bereits im Krankenhaus vorgenommen. Die Vorsorgeuntersuchung U3 wird in aller Regel vom Kinderarzt vorgenommen, bei welcher speziell auf die Entwicklung des Hüftgelenks mittels Ultraschalluntersuchung geachtet wird.
Ab der Vorsorgeuntersuchung U4 können Sie für Ihr Kind gerne einen Termin bei uns vereinbaren.
Die Vorsorgeuntersuchungen im Überblick
- U1 – Neugeborenen-Erstuntersuchung
Kontrolle von Hautfarbe, Atmung, Muskelspannung, Reflexen und Herzschlag direkt nach der Geburt - U2 – zwischen dem 3. und 10. Lebenstag
Untersuchung aller Organe, der Ausbildung des Hüftgelenks und Beurteilung des Reflexverhaltens sowie ein Test aus dem Fersenblut auf Stoffwechsel- und Hormonstörungen. - U3 – 4. bis 5. Lebenswoche
Überprüfung der altersgerechten Entwicklung (Hörfähigkeit, Motorik, Reflexe, Reaktionen), der Ernährung und des Gewichts sowie eine Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke. - U4 – 3. bis 4. Lebensmonat
Reaktionstest auf akustische und optische Reize. Ausführliche Untersuchung vor allem der Hüftgelenke, des Nervensystems sowie des Bewegungsverhaltens. Außerdem Durchführung der ersten empfohlenen Impfungen (Diphtherie, Tetanus, Haemophilus Influenzae (Hib), Hepatitis B, Kinderlähmung, Keuchhusten und Pneumokokken). - U5 – 6. bis 7. Lebensmonat
Prüfung des altersgerechten Verhaltens, des Hör- und Sehvermögens und der motorischen Entwicklung. - U6 – 10. bis 12. Lebensmonat
Untersuchung der Sprachorgane, der Sinnesorgane und der geistigen Entwicklung. Außerdem wird geprüft, ob Ihr Kind sitzen, krabbeln und stehen kann. Meistens erfolgen gleichzeitig weitere anstehende Impfungen. - U7 – 21. bis 24. Lebensmonat
Prüfung der sprachlichen Entwicklung, der Körperbeherrschung sowie der Feinmotorik. - U7a – 34. bis 36. Lebensmonat
Kontrolle der geistigen und körperlichen Entwicklung zum Zeitpunkt des Kindergarteneintritts. Vor allem Sehstörungen und deren Risikofaktoren sollen rechtzeitig erkannt werden. Zudem erfolgt eine Prüfung, ob alle Schutzimpfungen vollständig sind. - U8 – 46. bis 48. Lebensmonat
Ausführliche Untersuchung der Organe, der Bewegungsabläufe sowie der allgemeinen Entwicklung. Bitte nennen Sie uns hier alle Krankheiten Ihres Kindes sowie Probleme wie Verhaltensauffälligkeiten oder Schlafstörungen. - U9 – 60. bis 64. Lebensmonat
Ausführliche Untersuchung der Organe und Funktionen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Sehfähigkeit, dem Gehör, der Spracheentwicklung, der geistigen Entwicklung und der Feinmotorik. Außerdem Kontrolle, ob alle Auffrischungsimpfungen abgeschlossen sind. - U10 – 7. bis 8. Lebensjahr
Schwerpunkte sind das Erkennen von Entwicklungsstörungen (z. B. Lese-Rechtschreib-Schwäche) oder Störungen der motorischen Entwicklung bzw. Verhaltensstörungen (z. B. ADHS) sowie ggf. die Einleitung einer entsprechenden Therapie. Die U10 ist keine Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung, wird jedoch von vielen Krankenkassen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich zuvor bei Ihrer Krankenversicherung, ob die Kosten erstattet werden. - U11 – 9. bis 10. Lebensjahr
Diese Untersuchung zielt vor allem auf das Erkennen von Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien sowie gesundheitsschädigendem Medienverhalten. Ein wichtiger Aspekt dieser Vorsorgeuntersuchung ist unter anderem die Bewegungs- und Sportförderung. Sie soll auch helfen den problematischen Umgang mit Suchtmitteln zu erkennen und verhindern helfen, aber auch gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen. Die U10 ist keine Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung, wird jedoch von vielen Krankenkassen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich zuvor bei Ihrer Krankenversicherung, ob die Kosten erstattet werden.